Immer häufiger hört man von Verwandten oder Freund*innen, wie sie auf Trickbetrug hereingefallen sind und dann fragen wir uns: wie kann man denn nur so leichtgläubig sein? Leider kommt es immer wieder vor, dass Verbraucher*innen ungewollt ein Abonnement für Zeitungen, Zeitschriften oder andere Anwendungen aufgedrängt wird, das sie gar nicht abschließen wollten. Aktuell hört man verstärkt von Aktivitäten aus dem spirituellen Bereich. Dabei fällt insbesondere die Gemeinschaft der Erleuchteten auf, die von einer Miss Agatha Cringle angeführt wird. Die Gruppierung macht nicht nur durch zwielichte Produkte von sich reden, sondern auch durch ihre äußerst komplexen Geschäftsbedingungen.
Diese sind mitunter so undurchsichtig, dass selbst rechtskundige Magier*innen nicht wissen, wie ihnen geschieht. Prominente Opfer sind etwa Kenneth Peacock, Headmaster der Broughton Academy, und Winston Parker-Hall, Vorsitzender des Internationalen Rechtsausschusses. Mr Parker-Hall war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Kenneth Peaock dagegen sprach freimütig mit uns über eine Lieferung von energetisch aufgeladenen Whiskey-Steinen, die er ungefragt zugesandt bekommen hatte. „Praktisch klingt das ja durchaus, aber ich finde es doch etwas perfide, ohne mein Wissen mit Annahme des Pakets ein Abonnement abgeschlossen zu haben“, gab er zu Protokoll.
In solchen Fällen ist die Frage berechtigt, wie ein solches Abo so schnell wie möglich wieder beendet werden kann, ohne dass die dazugehörige Rechnung bezahlt werden muss. Was können Sie also tun, wenn Sie selbst in die Falle getappt sind? Suchen Sie sich zunächst eine Anwaltskanzlei, die Ihnen die Vorgehensweise schildert, wie Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Wege ausnutzen können, um den Abonnement-Vertrag schnellstmöglich zu beenden. Der Schwerpunkt wird dabei auf die Kündigung des Abonnements gelegt, auf den Widerruf und die Anfechtung. Wichtig ist eine ausführliche, schriftliche Kündigung, die alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel anwendet, um das Abonnement auf dem sichersten Weg zu beenden. Zudem kann Ihnen erklärt werden, wie Sie einer Rechnung oder Mahnung aus dem Vertrag widersprechen können. Wenn Sie getäuscht wurden und hauptsächlich aus diesem Grund den Vertrag eingegangen sind, so kann ein strafrechtlich relevanter Betrug vorliegen. Allerdings ist es meist schwierig, den Betrug nachzuweisen.
Es gibt in rechtlicher Hinsicht zahlreiche Möglichkeiten, um ein ungewolltes und rechtswidrig aufgedrängtes Abonnement schnell wieder zu beenden. Der effektivste Weg ist der des Widerrufs. Darüber hinaus können Sie den Vertrag wegen Täuschung anfechten. Schließlich besteht die Möglichkeit, eine außerordentliche und sofortige Kündigung des Abovertrags auszusprechen. Die Kündigung eines Abonnement-Vertrags zum regulären Laufzeitende ist jederzeit problemlos möglich. Sie können ihn durch eine normale „ordentliche“ Kündigung zum regulären vertraglich vereinbarten Laufzeitende kündigen. Wichtig bei allen Varianten ist allerdings, dass Sie sich immer umgehend beim Ministerium melden und Anzeige erstatten. Achten Sie bei einer normalen Kündigung darauf, dass Sie die im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Kündigungsfrist einhalten. Ihre Kündigungserklärung muss bis zu diesem Zeitpunkt bei dem*der Empfänger*in eingegangen sein. Es kommt nicht darauf an, wann Sie Ihre Kündigung losschicken oder welches Datum der Poststempel trägt, sondern es kommt auf den Zeitpunkt des Zugangs bei dem*der Empfänger*in an. Damit die Kündigung tatsächlich ankommt und Sie den Zugang später beweisen können, lassen Sie sich den Versand Ihrer Kündigung und die Übergabe quittieren.
Allerdings hängen alle Ihre Möglichkeiten vom sogenannten Kleingedrucktem ab. Oft ist sowohl Ihr Kündigungs- als auch Ihr Widerrufsrecht in solchen Trickbetrugsverträgen stark eingeschränkt. Das musste auch Kenneth Peacock feststellen. Sein Kündigungsrecht hängt laut AGB unter anderem von bestimmten Planetenkonstellationen ab. „Leider steht Merkur so selten allein im neunten Haus“, stellte er fest. „Und natürlich bin ich auch im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, weswegen ich nur hoffen kann, dass es sich wirklich um Betrug handelt.“ Falls er nicht aus dem lebenslangen Abonnement herauskommen sollte, sei das wohl nicht so schlimm, relativierte er zugleich, denn vielleicht könne seine Aura doch etwas aufgepäppelt werden.